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   BVerwG, 26.01.1961 - III C 42.60   

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https://dejure.org/1961,453
BVerwG, 26.01.1961 - III C 42.60 (https://dejure.org/1961,453)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1961 - III C 42.60 (https://dejure.org/1961,453)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1961 - III C 42.60 (https://dejure.org/1961,453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Bildung eines (Ersatz-)Einheitswertes zum Währungsstichtag durch die Ausgleichsbehörden - Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer entsprechenden Anwendung des § 14 Nr. 2 Buchst. b Feststellungsgesetz (FG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 13 Abs. 4, § 14 Nr. 2 lit. b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 38
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1959 - IV C 88.58
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1961 - III C 42.60
    Beide mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts halten in ständiger Rechtsprechung den Vergleich der Einheitswerte gemäß § 13 Abs. 4 FG bei Sachgleichheit eines Betriebes, an den beiden Vergleichszeitpunkten für zulässig (vgl. u.a. BVerwGE 8, 185 [BVerwG 27.02.1959 - IV C 88/58]).
  • BVerwG, 29.11.1960 - IV C 150.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1961 - III C 42.60
    In solchen Falle wäre es also keineswegs ausgeschlossen, eine Art Ersatzeinheitswert zu bilden, wie es hier durch das Finanzamt Spandau geschehen ist (vgl. hierzu Urteil das IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1960 - BVerwG IV C 150.59 -).
  • BVerwG, 09.01.1962 - III C 218.60

    Rechtsmittel

    Hierbei werden die Grundsätze, die für die Bildung des Ersatzeinheitswerts für den 1. Januar 1940 gelten (§ 3 der 8. FeststellungsDV), nicht außer Betracht bleiben können (Fortentwicklung der Rechtsprechung BVerwGE 11, 270 und 12, 38).

    Soweit zur Ermittlung des Endvergleichswerts ein dem steuerlichen Einheitswert entsprechender Rechnungsposten festgestellt wird, liegt das im Rahmen der den Ausgleichsbehörden obliegenden Schadensberechnung, bedurfte demnach keiner besonderen Ermächtigung oder Anweisung (vgl. auch Urteil vom 29. November 1960 - BVerwG IV C 150.59 - [BVerwGE 11, 270] und Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III C 42.60 - [BVerwGE 12, 38]).

  • BVerwG, 30.11.1967 - III C 128.65

    Rückverweisung an das Verwaltungsgericht - Ersatz von Kriegslasten

    Der Ersatzeinheitswert ist dann mit dem auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadenseintritt festgestellten Einheitswert zu vergleichen (BVerwGE 12, 38;Urteil vom 16. November 1961 - BVerwG III C 14.60 -).
  • BVerwG, 28.03.1968 - III C 8.66

    Schadensfeststellung an Betriebsgegenständen einer verpachteten Bäckerei

    Denn sie betrifft nicht die Schadensberechnung in dem Sinne, den die §§ 12 ff. FG mit diesem Begriff verbinden (vgl. dazu Urteil des Senats vom 26. Januar 1961 - BVerwG III C 42.60 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 33 a]; Urteil des IV. Senats vom 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 6.57 - [Buchholz a.a.O. § 13 FG Nr. 7]).
  • BVerwG, 21.05.1963 - III B 48.62

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Vergleich der

    Durch die Rechtsprechung ist schließlich geklärt, daß bei einer unterbliebenen Einheitswertfeststellung auf den Währungsstichtag das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Betriebsreinvermögen als Endvergleichswert anzusetzen ist (vgl.Urteile vom 26. Januar 1961 - BVerwG III C 42.60 - [BVerwGE 12, 38] undvom 9. Januar 1962 - BVerwG III C 218.60 - [Buchholz BVerwG 427.2 § 13 FG Nr. 46]).
  • BVerwG, 16.11.1961 - III C 14.60
    Wie der Senat jedoch bereits in seinemUrteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III C 42.60 - (BVerwGE 12, 38) ausgesprochen hat, ist ein solcher Vergleich nur bei Einheitswerten gleicher Betriebsart zulässig.
  • BVerwG, 31.01.1964 - IV C 60.63

    Feststellung von Schäden an einem landwirtschaftlichen Betrieb durch

    So kann ein nach den für die Bewertung von Grundvermögen geltenden Bestimmungen errechneter Anfangsvergleichswert nicht einem Endvergleichswert gegenübergestellt werden, der dasselbe Vermögen als landwirtschaftliches Vermögen bewertet (BVerwG III C 42.60 in ZLA 1961, 215; IFLA 1961, 173).
  • BVerwG, 16.09.1969 - III C 32.68

    Entstehung eines Kriegssachschadens an einer Schäferei - Entschädigung für durch

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  • BVerwG, 25.01.1962 - III C 58.61

    Rechtsmittel

    Soweit zur Ermittlung des Endvergleichswerts ein dem steuerlichen Einheitswert entsprechender Rechnungsposten festgestellt wird, liegt das im Rahmen der den Ausgleichsbehörden obliegenden Schadensberechnung, bedurfte demnach keiner besonderen Ermächtigung oder Anweisung (vgl. auch Urteil vom 29. November 1960 - BVerwG IV C 150.59 - [BVerwGE 11, 270] , Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG III C 42.60 - [BVerwGE 12, 38] und Urteil vom 16. November 1961 - BVerwG III C 14.60 -).
  • BVerwG, 12.10.1962 - IV C 9.61

    Ermittlung eines, dem Ersatzeinheitswert für den 1. Januar 1940 entsprechenden

    Diese Rechtsprechung hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts aufgegriffen, indem er die Bildung eines Ersatzeinheitswertes zum Währungsstichtag für ein Grundstück dann für erforderlich hält, wenn zwar ein Einheitswert festgesetzt wurde, dieser jedoch auf anderen bewertungsrechtlichen Grundlagen beruhte (BVerwG III C 42.60 in BVerwGE 12, 38 [BVerwG 26.01.1961 - III C 42/60]).
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